AGB
HotSpring Austria Vertriebs GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HotSpring Austria Vertriebs GmbH
In der vorliegenden Fassung gültig ab Februar 2021
Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er diese AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit im Internet unter https://whirlpools.at/agb zur Verfügung und werden auf Anfrage auch zugesandt.
2.1 Bei Abholung der Ware durch den Kunden geht jegliche Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Beladungsvorganges auf den Kunden über.
2.2 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist HotSpring berechtigt, die dadurch entstandenen Lagerkosten iHv EUR 72-100 pro Monat (je nach Modellgröße) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.1 Die Anzahlung beträgt 20 % bei Vertragsabschluss. Die Restzahlung hat als Vorauskassa spätestens drei Tage vor der Lieferung zu erfolgen. Alle Preise verstehen sich inkl. 20% USt.
3.2. Die Preise von HotSpring beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen können aber von HotSpring auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden. Dazu kann vom Kunden ein entsprechendes Preisblatt angefordert werden.
Sämtliche von HotSpring gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und damit verbundener Kosten Eigentum von HotSpring. Dem Kunden ist es untersagt, Dritten irgendwelche Rechte (z.B. Pfandrecht) an unseren Waren einzuräumen. Erhält der Kunde für die Übertragung von Rechten an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren eine Gegenleistung, so tritt er diese bereits jetzt an uns ab bzw. verpflichtet er sich, diese Gegenleistungen an uns auszufolgen.
Die von HotSpring gelieferten Waren dienen ausschließlich der privaten Nutzung und sind ausschließlich nur für diese vorgesehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Waren für eine andere als private Nutzung nicht geeignet sind.
HotSpring haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HotSpring nur bezüglich der Hauptleistungspflicht sowie bei Personenschäden und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.1. Der Kunde, sofern es sich bei ihm um einen Verbraucher handelt, kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
7.2. Diese Frist zum Rücktritt beginnt bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt, bei der Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt, bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt.
7.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde HotSpring mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dazu das zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts, vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
7.4 HotSpring weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem vorhanden ist.
8.1 Es wird vereinbar, dass ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen Anwendung findet.
8.2 Bei Verträgen mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wels vereinbart.